11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Bayern – Regelungen für die Erwachsenenbildung
Stand: 16.12.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Erwachsenenbildungsinteressierte,
bereits am Montag hat das bayerische Kabinett aufgrund der aktuellen sehr ernsten Corona-Lage weitere Maßnahmen zur Kontaktminimierung beraten, welche gestern auch vom Landtag bestätigt wurden.
Nun sind die seit heute geltenden Bestimmungen auch in der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nachzulesen: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/737/baymbl-2020-737.pdf. Diese ist bis zum 10. Januar 2021 in Kraft.
Speziell für die Erwachsenenbildung gilt eine weitere Einschränkung. Seit heute sind auch Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform untersagt. Ausnahmen gelten nur für Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlich Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. (Vgl. § 20)
Die nächsten Veranstaltungstermine erfahren Sie über die Presse, in den Veröffentlichungen vor Ort oder hier auf unserer Homepage.